Zum Homebildschirm Meine Anmeldung „*“ zeigt erforderliche Felder an Schritt 1 von 7 - Angaben zur Person 0% Herzlich Willkommen zur Anmeldung für Ihren TherapiestartWir freuen uns, dass Sie sich für unsere Physio-Praxis entschieden haben. Bitte beantworten Sie vor Ihrem ersten Besuch folgende Fragen, damit wir uns optimal auf Sie vorbereiten können und mehr Zeit für Ihre Behandlung zur Verfügung steht.Angaben zur PersonSind Sie Bestandspatient in unserer Praxis?* Ja Nein Name*Vorname*Geburtsdatum* Tag Monat Jahr Anschrift Straße / Hausnummer PLZ Ort / Stadt E-Mail* Telefon / Mobil VersicherungsstandVersicherung* Gesetzlich versichert Privat versichert Arbeitsunfall / BG Ohne Rezept Krankenkasse* Angaben zur BestandsaufnahmeZuzahlung* befreit nicht befreit Upload der Bescheinigung für die Zuzahlungsbefreiung*Hier können Sie Ihre Bescheinigung hochladen.Akzeptierte Dateitypen: jpeg, jpg, png, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.Beihilfe berechtigt* Ja Nein Haben Sie Ihre Verordnung bereits hochgeladen?* Ja Nein Ohne Rezept Upload von Unterlagen*Hier können Sie Ihren Verordnungsschein hochladen oder andere Unterlagen wie z. B. Rezept, Überweisung, Arztbericht u. ä. Ziehe Dateien hier her oder Wähle Dateien aus Akzeptierte Dateitypen: jpeg, jpg, png, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB, Max. Dateien: 10. Ergänzung zur TherapieMöchten Sie ihre Therapiezeit um 10 Minuten auf Selbstzahlerbasis verlängern, um schneller und nachhaltiger an Ihr Therapieziel zu gelangen? Ja Nein Wählen Sie Ihren WunschterminWir kommen im Anschluss mit einer Terminvereinbarung in Ihrem gewünschten Zeitraum auf Sie zu.Montag 07.00 - 08.30 Uhr 08.30 - 12.00 Uhr 12.00 - 14.00 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr 16.30 - 20.00 Uhr flexibel Dienstag 07.00 - 08.30 Uhr 08.30 - 12.00 Uhr 12.00 - 14.00 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr 16.30 - 20.00 Uhr flexibel Mittwoch 07.00 - 08.30 Uhr 08.30 - 12.00 Uhr 12.00 - 14.00 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr 16.30 - 20.00 Uhr flexibel Donnerstag 07.00 - 08.30 Uhr 08.30 - 12.00 Uhr 12.00 - 14.00 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr 16.30 - 20.00 Uhr flexibel Freitag 07.00 - 08.30 Uhr 08.30 - 12.00 Uhr 12.00 - 14.00 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr 16.30 - 20.00 Uhr flexibel AufklärungsbogenLiebe/r Patient/in, nach dem Patientenrechtegesetz sind Physiotherapeuten, ebenso wie Ärzte, zur Aufklärung ihrer Patienten verpflichtet. Dieser Pflicht kommen wir mit dem Aufklärungsbogen sowie der weiteren mündlichen Aufklärung im Rahmen der Behandlungen nach. Der Aufklärungsbogen dient Ihrer Information, bitte lesen Sie ihn in Ruhe und aufmerksam durch.Einverständniserklärung* Hiermit bestätige ich den Aufklärungsbogen für Patienten gelesen und verstanden zu habenHeilmittel Allgemeines:Sie haben vom Arzt eine Verordnung zur Heilmittelbehandlung bekommen. Damit Ihre Praxis ordnungsgemäß mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dieser kleine Leitfaden will Sie darüber informieren, wie Sie Ihre Praxis dabei unterstützen können, dass die Vergütung nicht aus formalen Gründen gekürzt wird. Das hat auch Vorteile für Sie: Bei einem reibungslosen Ablauf können Sie sich besser aufs Gesundwerden konzentrieren. Beginn der BehandlungAuf der Verordnung ist das Datum der Ausstellung vermerkt. Nun haben Sie 28 Tage Zeit, um die Behandlung zu beginnen – sofern Ihr Arzt nichts anderes vermerkt hat. Machen Sie, direkt nachdem Sie die Verordnung erhalten haben, einen Termin mit Ihrer Praxis aus. Nach Ablauf der 28-tägigen Frist wird die Verordnung ungültig und die Praxis darf die Behandlung nicht aufnehmen. Sie brauchen dann ein neues Rezept von Ihrem Arzt. Unterbrechung der Behandlung:Auf dem Rezept ist vermerkt, wie oft Sie behandelt werden sollen – einmal pro Woche oder öfter (ideal ist hier für alle Beteiligten in den meisten Fällen die Angabe 1-2 Behandlungen pro Woche). Außerdem ist durch die Anzahl der Behandlungseinheiten die Dauer der Behandlungsserie festgelegt. Die Praxis ist an diese Behandlungsfrequenz gebunden. Können Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie bitte 24 Stunden vor Ihrem Termin ab, damit die Praxis Gelegenheit hat, den Termin anderweitig zu vergeben. Sonst berechnet Ihre Praxis Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe der ausgefallenen Leistung. Sind Sie krank oder fahren Sie in den Urlaub, kann das Rezept 14 Tage unterbrochen werden. Sprechen Sie in diesen Fällen rechtzeitig mit Ihrem Praxis Team. Das gilt auch, wenn Sie stationär in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Können Sie länger als zwei Wochen nicht zur Therapie erscheinen, brauchen Sie ein neues Rezept, um die Therapie fortsetzen zu können. Quittieren der Behandlung:Auf der Rückseite des Rezepts bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift, dass Sie den vereinbarten Behandlungstermin wahrgenommen haben und die auf der Vorderseite des Rezepts vermerkte Therapieform erhalten haben. Der Praxis ist es nicht erlaubt, die Behandlungsdaten zu ändern. Es muss immer das tatsächliche Behandlungsdatum quittiert werden, sonst kann der Praxis ein Betrugsversuch vorgeworfen werden, der ernsthafte Konsequenzen für sie haben kann. Sind Sie nicht selbst in der Lage, auf dem Rezept zu unterschreiben, darf das auch ein von Ihnen bestimmter Stellvertreter tun, zum Beispiel ein Angehöriger oder eine Pflegefachkraft. Erstverordnungen und Folgeverordnungen:Die Höchstmenge der Therapieeinheiten ist für jede Krankheit durch die sogenannte Heilmittel-Richtlinie festgelegt. Sie können also für ein und dieselbe Diagnose nicht beliebig viele Therapieeinheiten verordnet bekommen. Auf jede Erstverordnung kann Ihnen Ihr Arzt nur so viele Folgeverordnungen ausstellen, bis diese Höchstmenge erreicht ist. Wenn Sie sich entschließen sollten, die Praxis oder den Arzt zu wechseln, können Sie für die gleiche Diagnose keine neue Erstverordnung bekommen. Das heißt, die Anzahl der möglichen Therapieeinheiten bleibt immer gleich. Sollten Sie vor kurzem bereits in einer anderen Praxis Behandlungen bekommen haben, teilen Sie uns dies bitte mit! Längerfristiger Behandlungsbedarf: Sollten aufgrund der Ausprägung Ihres Krankheitsbilds mehr Behandlungseinheiten erforderlich sein, als in der Heilmittel-Richtlinie vorgesehen sind, kann der Arzt von der Höchstverordnungsmenge abweichen. In einigen Fällen bedarf es dazu einer Genehmigung durch Ihre Krankenkasse. Es kann also sein, dass ein entsprechender Antrag gestellt werden muss, bei dem Ihre Mithilfe erforderlich ist. Hat Ihr Arzt festgestellt, dass Ihr Krankheitsbild zu jenen gehört, bei denen die Verordnung einer längerfristigen Heilmittelbehandlung möglich ist, kann er veranlassen, dass die Therapie ein Jahr lang fortgeführt wird. In einigen Fällen bedarf es dazu eines Antrags bei Ihrer Krankenkasse. Dann schreiben Ihr Arzt und gegebenenfalls Ihr Therapeut einen Bericht an die Kasse, um den langfristigen Heilmittelbedarf bei Ihnen zu begründen. Wird ein solcher Bedarf bei Ihnen festgestellt, brauchen Sie nur alle 12 Wochen zum Arzt zu gehen, damit er Ihren Gesundheitszustand und den Verlauf der Therapie beurteilen kann. ZuzahlungenIhre Praxis ist gesetzlich dazu verpflichtet, 10 Euro plus 10 Prozent des Rezeptwerts als Zuzahlung zu verlangen. Dieses Geld zieht er im Auftrag Ihrer Kasse ein. Er kann deshalb nicht eigenmächtig den Betrag verändern. Unter bestimmten Umständen sind Sie von der Zuzahlung befreit oder können einen Teil Ihrer Zuzahlungen von der Kasse zurückerstattet bekommen. Einzelheiten zu diesen Regelungen erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse. Zuzahlung ist am ersten Behandlungstag zu bezahlen. BehandlungsvereinbarungFür privat versicherte Personen 1. Vergütung der Therapieleistungen Privatpatienten* Hiermit bestätige ich die Kenntnisnahme des vorliegenden Sachverhaltes.Die Vergütungssätze für Heilmittel gelten für alle Behandlungen, die ab dem 01.01.2019 begonnen werden. Die Vergütungssätze gelten für: Privatärztlich verordnete physiotherapeutische Heilmittel, die ohne Verordnung angewendet werden (Heilpraktiker- Leistungen, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie). Die derzeit gültigen Vergütungssätze für die für den Patient verordneten physiotherapeutischen Therapiemethoden / Leistungen werden dem Patient separat ausgehändigt. Die Vergütungen für Behandlungen werden mit dem Patient direkt abgerechnet und sind unabhängig von einer Kostenerstattung durch die Beihilfestelle und/oder Private Krankenversicherung vom Patient zu zahlen. Der Patient erkundigt sich bei seinem Kostenträger, ob und in welcher Höhe die Kosten für die Maßnahmen der Physiotherapie übernommen werden. Die Behandlungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Überschreitung dieser Zahlungsfrist behalten wir es uns vor, nach weiterer Zahlungsaufforderung oder Mahnung, ein Anspruch auf Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erheben.2. Abrechnungsstelle* Hiermit bestätige ich die Kenntnisnahme des vorliegenden Sachverhaltes.Der Patient bestätigt mit der Weitergabe der zum Zwecke der Abrechnung und Geltendmachung der gegen ihn aus der Behandlung bestehenden Forderung erforderlichen Information an das Rezeptabrechnungszentrum AS Abrechnungsstelle AG einverstanden ist. Der Patient wurde darüber informiert, dass die an das Abrechnungszentrum übermittelten Daten zu seiner Person dort gespeichert werden und diese Erklärung gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz als Benachrichtigung gilt. Die vorstehenden Erklärungen gelten auch für zukünftige Behandlungen und können jederzeit von ihm schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.3. Weitere Vereinbarungen* Hiermit bestätige ich die Kenntnisnahme der vorliegenden Sachverhalte.Kurzfristige Terminabsagen des Patienten Versäumt der Patient einen Termin, ohne ihn 24 Stunden vorher abgesagt zu haben, zahlt er der Praxis den Gegenwert eines stattgefundenen Behandlungstermins. Die Praxis verpflichtet sich, nach Ersatz für die entstandene Terminlücke zu suchen. Im Falle einer Neubelegung verzichtet die Praxis auf die Erhebung der „Ausfallgebühr“. Geltung dieser Vertragsbedingungen Alle Regelungen dieses Behandlungsvertrages gelten für alle Erst- und Folgeverordnungen (kassenärztliche, berufsgenossenschaftliche und privatärztliche Verordnungen), die der Patient der Praxis zwecks Behandlungsdurchführung aushändigt. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme von Behandlungen ohne ärztliche Verordnung (sektorale Heilpraktiker- Leistungen). Auch in diesem Fall gelten die vorstehenden Regelungen sowohl für die Erstbehandlung als auch für alle weiteren Folgebehandlungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform Die oben genannten Bedingungen sind für beide Vertragspartner bindend, anders lautende mündliche Absprachen sind in Schriftform festzuhalten. Einverständniserklärung Ich habe die Vertragsbedingungen sorgfältig gelesen und verstanden und erkläre mich mit diesen einverstanden. Die Vergütungssätze (auf individuelle Anfrage – Rezeption) sind mir bekannt. Eine Ausfertigung dieses Behandlungsvertrages ist mir ausgehändigt worden.BehandlungsvereinbarungFür gesetzlich versicherte Personen 1. Zuzahlungen und direkte Abrechnung der Praxis mit der Krankenkasse* Hiermit bestätige ich die Kenntnisnahme des vorliegenden Sachverhaltes.Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) entrichten Sie (Patient) im Grundsatz nur die von der Kasse vorgeschriebene Zuzahlung. Dies ist entsprechend dem SGB V in den gültigen Rahmenverträgen mit ihrer Krankenkasse festgelegt. Die ärztlich verordneten Therapien werden von uns gemäß der Verordnung durchgeführt und direkt mit Ihrem (Patient) Versicherer verrechnet.2. Wirtschaftliche Rückversicherung für zu erbringende Leistungen* Hiermit bestätige ich die Kenntnisnahme des vorliegenden Sachverhaltes.Die Prüfung Ihrer (Patient) Verordnung hat vor Behandlungsbeginn ergeben, dass diese ungültig ist. Sie wird dem Arzt vorgelegt. Wenn dieser die Verordnung nicht korrigiert, wird sie evtl. nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet. Für den Eintritt dieses Falles verpflichten Sie (Patient) sich, die von der Praxis erstellte Rechnung zu den Sätzen Ihres Versicherers zu begleichen. Die bereits geleistete Zuzahlung wird dabei verrechnet. Hiermit wird dies von Ihnen als Leistungsnehmer ausdrücklich bestätigt und berührt nicht unsere Verträge mit der GKV.3. Weitere Vereinbarungen* Hiermit bestätige ich die Kenntnisnahme der vorliegenden Sachverhalte.Kurzfristige Terminabsagen des Patienten Versäumt der Patient einen Termin, ohne ihn 24 Stunden vorher abgesagt zu haben, zahlt er der Praxis den Gegenwert eines stattgefundenen Behandlungstermins. Die Praxis verpflichtet sich, nach Ersatz für die entstandene Terminlücke zu suchen. Im Falle einer Neubelegung verzichtet die Praxis auf die Erhebung der „Ausfallgebühr“. Geltung dieser Vertragsbedingungen Alle Regelungen dieses Behandlungsvertrages gelten für alle Erst- und Folgeverordnungen (kassenärztliche, berufsgenossenschaftliche und privatärztliche Verordnungen), die der Patient der Praxis zwecks Behandlungsdurchführung aushändigt. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme von Behandlungen ohne ärztliche Verordnung (sektorale Heilpraktiker- Leistungen). Auch in diesem Fall gelten die vorstehenden Regelungen sowohl für die Erstbehandlung als auch für alle weiteren Folgebehandlungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform Die oben genannten Bedingungen sind für beide Vertragspartner bindend, anders lautende mündliche Absprachen sind in Schriftform festzuhalten. Einverständniserklärung Ich habe die Vertragsbedingungen sorgfältig gelesen und verstanden und erkläre mich mit diesen einverstanden. Die Vergütungssätze (auf individuelle Anfrage – Rezeption) sind mir bekannt. Eine Ausfertigung dieses Behandlungsvertrages ist mir ausgehändigt worden. SchlussbestimmungenWie wurden Sie auf uns / unsere Praxis aufmerksam?Ausfallgebühr / Terminabsage* Hiermit bestätige ich die Kenntnisnahme des vorliegenden Sachverhaltes.Vereinbarte Behandlungstermine sind spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine müssen wir Ihnen die Kosten für den uns dadurch entstandenen Schaden privat in Rechnung stellen!Datenschutzerklärung* Hiermit stimme ich der Datenschutzerklärung zu.Ich bin einverstanden, dass durch die Praxis Physiotherapie Oberneuland GbR und/oder Physio FIT GbR Kühtmann & Brandt, Mühlenfeldstraße 33c, 28355 Bremen meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden: Zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder dem Patienten, zur therapeutischen Dokumentation, zum Erstellen von Behandlungsberichten und Arztbriefen sowie zur Abrechnung erbrachter Leistungen. Zu diesen Zwecken können Ihre Daten an den überweisenden Arzt, die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsstelle weitergegeben oder werden. Dort werden diese ebenfalls zu folgenden Zwecken verarbeitet und genutzt: Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, zur therapeutischen Dokumentation. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die im Rahmen der vorstehenden genannten Zweck erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung des DSGVO und des BDSG erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ich mein Einverständnis verweigern mit der Folge, dass der Behandlungsvertrag nicht erfüllt werden kann/nicht zustande kommt und die Behandlung mit der Krankenkasse nicht abgerechnet werden kann. Ich bin jederzeit berechtigt, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Ich bin jederzeit berechtigt, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner Personen bezogener Daten zu verlangen. Ich bin jederzeit berechtigt, mit Wirkung für die Zukunft diese Einwilligungserklärung zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs, ist der Widerruf zu richten an: Praxis: Physiotherapie Oberneuland GbR Kühtmann & Brandt Mühlenfeldstr 33c 28355 Bremen 0421 33004970 info@physiotherapie-oberneuland.com Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die o. g. Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.UnterschriftPhoneDieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.